Donnerstag, Januar 25, 2007

zwar kein 2.0 aber auch nicht schlecht.

Ob die GEZ zahlen?
hier...

1 Comments:

Blogger Menck said...

* Sofern ein Abruf regelmäßig außerhalb des Ortes, für den sich der Kunde bei der GEZ angemeldet hat, erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, eine mögliche Anmeldung zur Nutzung eines Zweitgerätes zu prüfen."

10:27 AM  

Kommentar veröffentlichen

<< Home